Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Kollidierenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend.
Annahmeerklärungen und Bestellungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden oder wir den Bestellungen tatsächlich nachkommen.
Lieferung der Waren
Bezüglich Mindestauftragswert und anteiligen Frachtkosten gelten unsere aktuellen Listen und Angebote.
Bei schuldhafter Überschreitung einer Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit inklusive Verzugszinsen im Rückstand ist, ruht unsere Lieferverpflichtung.
Die Einhaltung unsere Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und/oder den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Sofern die Voraussetzungen von Abs. (5) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Zahlungen
Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar rein netto binnen zehn Tagen.
Die Hineingabe von Wechseln oder Schecks bedarf unserer Zustimmung. Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
Zahlungsverzug und Aufrechnung
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Zusätzlich werden bei der 2. Mahnung CHF 5.00 und bei der 3. Mahnung CHF 10.00 in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, insbesondere bei Nichtabnahme von bestellter Ware, bleibt vorbehalten.
Nur unbestrittene oder rechtskräftige Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Werden vom Besteller die verlangten Sicherheiten oder Vorauszahlungen innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht erbracht, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Nichtabnahme von bestellter Ware sind wir nach Eintritt des Annahmeverzuges berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 50% des ursprünglichen Lieferwertes fällig. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Gewährleistung und Rügepflicht
Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang unverzüglich auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Verwendungszweck zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Falls erforderlich und zumutbar sind Probeverarbeitungen durchzuführen.
Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich spätestens aber innerhalb von acht Tagen schriftlich erhoben werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber sechs Monate nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen.
Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl des Verkäufers auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem schriftlichen Einverständnis zurückgesandt werden.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verfügen.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht erhalten, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der verarbeiteten Waren.
Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Käufer schon jetzt insgesamt, bzw. in der Höhe unseres Miteigentum Anteils zur Sicherheit an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen.
Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet werden noch zur Sicherheit übereignet oder abgetreten werden. Zur Abtretung ist der Käufer nicht befugt, auch nicht im Wege des Factoring. Zugriffe Dritter auf dem Verkäufer gehörende Waren und Forderungen sind ihm vom Käufer unverzüglich schriftlich, mündlich, telefonisch oder über Internetverbindung (Email) mitzuteilen. Dies gilt insbesondere im Falle einer Insolvenz des Käufers. In diesem Falle findet eine Rückübertragung aller von uns gelieferten und bereits bezahlten sowie noch beim Käufer vorhandenen Waren, auf uns statt. Die Insolvenzschuldnerin verzichtet auf jede Einrede gegen uns. Dies gilt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Ware unterliegt somit, wie die rückübertragende Ware, den Sonderrechten. Eine Bewertung der rückübertragenden Waren findet nach unseren Vorgaben statt.
Wir verpflichten uns die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden in so weit freizugeben, als der realistische Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um nicht mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Leistungen des Käufers ist Ehrendingen
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden unsererseits unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, ist 5400 Baden, Schweiz, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Schweizer Recht.
Gewährleistungen und Ansprüche Dritter Alle durch die Firma Madal Bal AG vertrieben Artikel sind ausschließlich für den Verkauf in der Schweiz bestimmt. Bei Lieferungen in andere Länder ist der Käufer verpflichtet uns auf schriftliche Anforderungen von Ansprüchen Dritter freizustellen.